Pro Aqua Aeria

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Einbeziehung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge mit der Firma Pro Aqua Aeria GmbH & Co. KG, Alpenstraße 7, 86453 Dasing. Wir widersprechen der Geltung von AGB unserer Vertragspartner ausdrücklich.

II. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind, soweit nicht eine Bindung ausdrücklich angegeben wird, freibleibend.

2. Unsere Angebote erfolgen aufgrund der Feststellung des Schadens durch uns. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der tatsächlich vorhandene Schaden größer ist. Wir weisen darauf hin, dass sich zwischen der Erstellung des Angebots und Auftragserteilung der Schaden ausweiten kann. Wir raten daher zu schnellstmöglichem Vorgehen. Sollte sich bis zur Auftragserteilung der Schaden vergrößern oder erweitern, sind wir berechtigt, nach Ziff. IV. 2. vorzugehen.

III. Leistungserbringung, Rücktrittsvorbehalt

1. Wir sind berechtigt, zur Ausführung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer zu beauftragen.

2. Sollte die Durchführung des Vertrages aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, ganz oder teilweise unmöglich werden, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Wir informieren unseren Vertragspartner unverzüglich über die Unmöglichkeit der Leistung. Nicht verbrauchte Teilzahlungen werden wir unverzüglich erstatten. Die Vergütung für bereits erbrachte Leistung und die Erstattung für erfolgte Auslagen bleibt geschuldet.

IV. Leistungsänderungen

1. Erbrachte Leistungen, welche nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt werden, werden nach der beigefügten Preisliste abgerechnet.

2. Vertraglich nicht vereinbarte Leistungen, die sich durch eine Änderung während der Ausführung ergeben oder eine zusätzlichen Leistung darstellen, werden wir auf Verlangen des Vertragspartners ausführen, sofern unser Betrieb hierauf eingerichtet ist und uns die Ausführung zumutbar ist.

Die Vergütung für solche geänderten oder zusätzlichen Leistungen wird grundsätzlich aufgrund eines Nachtrags und auf der Grundlage unserer Preisliste vereinbart. Hierzu legen wir dem Vertragspartner vor Beginn der Ausführung ein mit Preisen versehenes schriftliches Nachtragsangebot vor, das auch die voraussichtliche Dauer der Ausführung der Leistungen erfasst.

V. Behinderungen

Ausführungsfristen verlängern sich im Falle von Behinderungen. Behinderungen können insbesondere vorliegen durch Umstände aus dem Risikobereich des Vertragspartners, durch Unterbrechung der Stromversorgung, durch höhere Gewalt oder andere für uns unabwendbare Umstände.

Als Behinderung gelten auch Tage der verspäteten Zahlung von Abschlägen durch den Vertragspartner, es sei denn, die verspätete Zahlung beruht auf einem berechtigten Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners.

Eine Verlängerung der Ausführungsfristen kann auch durch die Ausführung vereinbarter oder einseitig durch den Auftraggeber angeordneter Zusatzleistungen eintreten.

VI. Preise

1. Preise in Angeboten werden mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und sonstigen Preisbestandteilen angegeben.

2. Wir sind bei Vereinbarung eines Zahlungsplans berechtigt, jeweils Abschlagszahlungen nach Zahlungsplan und Teilzahlungen zu verlangen.

3. Soweit nicht anders angegeben, sind Zahlungen fällig ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.

4. In jedem Fall gerät der Vertragspartner 30 Tage nach Erhalt unserer Rechnung in Verzug, soweit der Zahlungsanspruch fällig ist.

5. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

VII. Pflichten des Vertragspartners

1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Hierzu gehört eine vollständige Beschreibung des Schadensbildes sowie die Übergabe sämtlicher vorhandener Unterlagen wie Pläne, technische Datenblätter oder Leistungsbeschreibungen. Der Vertragspartner steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen ein. Eine Überprüfung der Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch uns erfolgt nicht.

2. Der Vertragspartner hat uns zur vereinbarten Zeit auf seine Kosten Zugang zum Leistungsort und alle Voraussetzungen für den Beginn der beauftragten Maßnahmen zu gewähren. Ist diese nicht gegeben oder wird dies nicht geschaffen, so sind wir berechtigt, diese Leistungen nach Ankündigung auf Kosten des Vertragspartners durchzuführen oder mit der Vertragsleistung nicht zu beginnen. Der Vertragspartner stellt während der gesamten Leistungszeit die für die beauftragten Maßnahmen benötigte Elektrizität zur Verfügung. Die Kosten des Stromverbrauchs trägt der Vertragspartner. Hierbei weisen wir darauf hin, dass Trocknungsgeräte generell einen hohen Stromverbrauch haben. Sollte der Vertragspartner weitere starke Verbraucher (Boiler, Heizungen usw.) während unserer Arbeit in Betrieb halten, ist er verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob Sicherungen ausgelöst haben. Für etwaige Ausfälle und Schäden aufgrund einer Netzüberlastung und hierdurch bedingte Verzögerungen im Trocknungsvorgang haften wir – vorbehaltlich Ziff. X. 11. nicht.

3. Der Vertragspartner hat Störungen oder Beschädigungen an den von uns eingebrachten Anlagen und Geräten unverzüglich nach Entdeckung zu melden.

4. Der Vertragspartner hat uns, wenn er nicht selbst während der Leistungszeit vor Ort ist, einen Ansprechpartner zu benennen, welcher auch berechtigt ist, Erklärungen für den Vertragspartner abzugeben.

5. Beim Einsatz von Kondensationstrocknern muss der Vertragspartner einmal täglich den Auffangbehälter leeren und wiedereinsetzen.

6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was Schaden an der und in Bezug auf die Mietsache verursachen kann. Sollten Mietgeräte nicht in vertragsgemäßem Zustand (beschädigt, verschmutzt) zurückgegeben werden, hat der Vertragspartner die anfallenden Reinigungs- bzw. Reparaturkosten zu ersetzen.

7. Bei Maßnahmen zur Geruchsbeseitigung, Desinfektion oder Entkeimung dürfen die Räume während der Maßnahme nicht betreten werden.

VIII. Besondere Bedingungen für die Vermietung von Geräten

1. Sofern keine feste Vertragsdauer vereinbart wurde, kann der Vertragspartner jederzeit mit einer Frist von 2 Tagen den Vertrag in Textform kündigen.

2. Der Mieter ist verpflichtet, für die Geräte eine geeignete Energieversorgung bereitzustellen (ggf. winterfester Brennstoff, geeigneter Stromanschluss). Ebenso ist für eine geeignete Abgasabführung zu sorgen. Die entsprechenden Spezifikationen teilen wir auf Anfrage mit.

3. Als Mietbeginn gilt der Beginn des Tages der Anlieferung bzw. Aufstellung. Mietende ist der Ablauf des Tages der Abholung.

4. Gemietete Öltanks sind vor ihrer Rückgabe bzw. Abholung durch den Vertragspartner vollständig zu entleeren.

5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Schäden an den gemieteten Geräten sowie deren Zubehör unverzüglich an uns zu melden.

6. Sämtliche Kosten und Aufwendungen für den Betrieb der Mietgeräte trägt der Vertragspartner.

7. Der Vertragspartner ist selbst für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Mietgeräte verantwortlich.

8. Eine Versetzung, Verbringung oder eine sonstige Standortverlagerung der Mietgeräte sowie jegliche Manipulation an diesen Geräten ist nur nach unserer vorherigen Zustimmung zulässig.

IX. Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Firma Pro Aqua Aeria GmbH & Co. KG, Alpenstraße 7, 86453 Dasing, Tel.: 49 8205 60 10 70, Fax: +49 8205 69 06, E-Mail: info@proaquaaeria.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie

es zurück.)

An Firma Pro Aqua Aeria GmbH & Co. KG, Alpenstraße 7, 86453 Dasing, Fax: +49 8205 69 06, E-Mail: info@proaquaaeria.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der

folgenden

Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

______________________

(*) Unzutreffendes streichen.

X. Gewährleistung, Haftung

1. Grundlage unserer Leistung ist die Leistungsbeschreibung im Vertrag. Sollten wir die geschuldete Leistung nicht vertragsgemäß erbringen, haften wir für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Grundsätzlich erfordert eine Trocknung des Bodenaufbaus die Entfernung und/oder Öffnung eventuell vorhandener Schichten (Bodenbeläge, Dämmschichten, Schüttung) und einen Eingriff in die Bausubstanz. Die Wiederherstellung des Bodenaufbaus und/oder der Bausubstanz hat vom Vertragspartner auf seine Kosten zu erfolgen. Wünscht unser Vertragspartner, dass der Bodenaufbau erhalten bleibt, kann keine Gewährleistung dafür übernommen werden, dass eine vollständige Durchtrocknung ohne verbleibende Feuchtigkeitsnester erfolgt; ebenso kann sich die Trocknungszeit verlängern.

3. Es ist für Messungen und die Prüfung des Trocknungsfortschritts notwendig, dass zerstörerische Eingriffe in die Struktur des Bodenaufbaus und in die Bausubstanz vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, dass hierbei unter Umständen auch Dampfsperren und Dichtungen beschädigt werden können. Hierfür wird nicht gehaftet. Ein entsprechender Wiederaufbau kann hohe Folgekosten nach sich ziehen. Die Wiederherstellung des Bodenaufbaus und/oder beschädigter Bausubstanz hat vom Vertragspartner auf seine Kosten zu erfolgen. Wünscht unser Vertragspartner, dass keine Eingriffe in den Bodenaufbau und in die Bausubstanz erfolgen, kann keine Gewährleistung für eine vollständige Trocknung ohne verbleibende Feuchtigkeitsnester übernommen werden.

4. Eine Beschädigung von Leitungen (Strom, Wasser, Heizung usw.) kann nur vermieden werden, wenn der Bodenaufbau abgetragen wird. Sollte der Vertragspartner einen Erhalt des Bodenaufbaus wünschen, kann eine Beschädigung von Leitungen nicht ausgeschlossen werden, da entsprechende Ortungsmethoden nach wie vor unzuverlässig sind. Die Wiederherstellung beschädigter Leitungen hat vom Vertragspartner auf seine Kosten zu erfolgen.

5. Wandtrocknungen erfolgen grundsätzlich von der Oberfläche. Dies bedingt, dass auch nach Beendigung der Trocknung noch Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk nachzieht. Vor einer weiteren Bearbeitung der Wand (Fliesen, Anstrich, Tapete) muss in jedem Fall noch eine Messung der Feuchtigkeit durch uns nach entsprechendem Auftrag oder durch das Folgegewerk vorgenommen werden.

6. Der zerstörungsfreie Ausbau von Fliesen hängt von zahlreichen Faktoren ab, welche nicht vorab bestimmt werden können. Deshalb können wir keine Haftung dafür übernehmen, dass die Fliesen beim Ausbau unbeschädigt bleiben.

7. Trocknungsmaßnahmen haben naturgemäß starke Auswirkungen auf das Raumklima. Es kann zu starken Schwankungen von Temperatur und Luftfeuchtigkeit kommen. Dementsprechend ist mit entsprechenden Reaktionen bei empfindlichen Sachen wie Holzgegenständen, Ledergegenstände, Pflanzen oder Lebensmitteln zu rechnen. Solche Sachen sind vor Durchführung der Maßnahmen durch den Vertragspartner zu entfernen.

8. Die von uns durchgeführten Maßnahmen werden sich im Regelfall auf die Oberfläche der behandelten Flächen auswirken. Auch bei einer Wiederherstellung dieser Flächen ist mit Unterschieden im Vergleich zum Ursprungszustand zu rechnen (z. B. Farbunterschied, Unterschied in der Oberflächenbeschaffenheit). Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar.

9. Bei Leckortungen gehen wir nach dem jeweiligen Stand der Technik und mit modernen Werkzeugen und Hilfsmitteln vor. Weder kann gewährleistet werden, dass tatsächlich das Leck selbst gefunden wird, dass nicht weitere Lecks vorhanden sind, noch, dass nicht weitere Lecks durch die Leckortung entstehen. Dementsprechend ist nach der Beseitigung eines Lecks eine weitere Beobachtungsphase durch den Vertragspartner notwendig, in welcher geprüft wird, ob weitere Lecks vorhanden sind.

10. Wir führen Schimmelpilzsanierungsarbeiten nach dem „Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“ des Umweltbundesamtes durch. Hierbei werden auf den zu behandelnden Flächen lebende Organismen dezimiert und ihre erneute Vermehrung gehemmt. Eine vollständige Beseitigung des Schimmels wäre nur bei einer Beseitigung des befallenen Materials möglich.

11. Wir haften auf Schadensersatz nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außerdem haften wir für Schäden aus der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

XI. Verkehrssicherheit

Unser Vertragspartner hat die Bereiche, in denen von uns Trocknungsmaßnahmen durchgeführt werden bzw. in denen unsere Mietgeräte eingesetzt werden stets in verkehrssicherem Zustand zu halten. Ggf. einschlägige Vorschriften der Baustellenverordnung sind vom Vertragspartner einzuhalten. Insbesondere hat er die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, wenn die von uns durchzuführenden Arbeiten in unmittelbarer Nähe von bestehenden Baulichkeiten oder in unmittelbarer Nähe Gefahr drohender Anlagen (z.B. Hochspannungsanlagen etc.) zu leisten sind.

XII. Abnahme

1. Unsere Leistungen sind förmlich abzunehmen, d.h. über die Abnahmebegehung ist ein schriftliches Protokoll zu fertigen, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.

Eine fiktive Abnahme sowie eine Abnahme durch Ingebrauchnahme sind nicht ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner über deren Voraussetzungen in Textform vor dem Abnahmeverlangen benachrichtigt wurde.

Der Auftraggeber ist zur Verweigerung der Abnahme berechtigt, wenn unsere Leistungen wesentliche Mängel aufweisen. Jeder wesentliche Mangel, der zur Verweigerung der Abnahme berechtigt, soll vom Vertragspartner benannt werden.

Im Falle der Abnahmeverweigerung können wir die gemeinsame Bautenstand/Zustandfeststellung und deren Protokollierung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen.

XIII. Kündigung

1. Für die Kündigung dieses Vertrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Der Auftraggeber ist darüber hinaus zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt,

a) wenn durch den Auftragnehmer ein Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt, ein solches Verfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder

b) wenn der Auftragnehmer gegen Bestimmungen des Schwarzarbeitsgesetzes verstößt und derartige Verstöße trotz schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und Androhung der Kündigung nicht unterlässt.

3. Der Auftragnehmer ist insbesondere dann zur Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt,

a) wenn der Auftraggeber trotz Nachfristsetzung Mitwirkungshandlungen unterlässt oder Pläne nicht übergibt oder über Gebühr verzögert, die für die weitere Ausführung erforderlich scheinen, oder

b) eine etwaige zwischen den Parteien vereinbarte Sicherheiten trotz Nachfristsetzung nicht oder nicht vollständig geleistet wird, oder

c) wenn der Auftraggeber trotz Nachfristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet oder sonst in Verzug gerät.

4. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl berechtigt, entweder

a) die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen zu verlangen, oder

b) die Kündigung nach § 648 BGB als ordentliche Kündigung anzuerkennen und entsprechend abzurechnen.

 

XIV. Verbaucherstreitbeilegung

Wir weisen darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass hierzu auch keine vorab erklärte Bereitschaft besteht. Gleichwohl kann eine geeignete Streitbeilegung im Einzelfall sinnvoll sein und es kann hierzu eine der Situation angepasste individuelle Regelung getroffen werden. Zuständige Stelle ist die

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8

77694 Kehl am Rhein

 

Telefon 07851 / 795 79 40

Fax 07851 / 795 79 41

E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

XV. Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand Dasing vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

XVI. Schlussbestimmung

Für die Durchführung des Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.